HWS Rügen Appart – Allgemeine Geschäftsbedingungen
USt-IdNr. DE 279621296
Internet: HWS-Ruegen.com Mail: info@hws-ruegen.com
Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma HWS Rügen Appart, (nachstehend Dienstleister genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Vertragsgegenstand:
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß den spezifischen Vereinbarungen, die im einzelnen in Einzelverträgen geregelt sind.
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Ebenso steht es dem Dienstleister frei, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Hilfe von Subunternehmen und der freien Mitarbeit von Fremdunternehmen und Einzelpersonen zu bedienen.
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt in der Regel durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in Leistungsbeschreibungen aufgeführt, die grundsätzlich Bestandteil eines Einzelvertrages sind.
Vertragsdauer und Kündigung
Ein Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich gekündigt werden mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende.
Dem Auftraggeber wird bei einer Preiserhöhung um mehr als 10% durch den Dienstleister ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
der Dienstleister trotz Aufforderung durch den Auftraggeber Dienstleistungen wiederholt nicht oder nicht in vollem Umfang oder der vereinbarten Qualität bzw. nicht in dem vereinbarten Zeitrahmen erbringt,
der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung, mehrmals länger als 20 Tage in Verzug war,
einer der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem im Bereich der Reinigung von Ferienunterkünften. Bereitstellung eines aktuellen Belegungsplanes bei Vertragsabschluss und im weiteren die unverzügliche tagesaktuelle Mitteilung von neuen oder stornierten Belegungen, sowie Änderungen der Leistungen durch den Auftraggeber.
Beanstandungen von Leistungen haben unverzüglich zu erfolgen. Speziell für den Bereich der Reinigung, sind Beanstandungen beim Dienstleister unmittelbar nach Anreise des Gastes, spätestens jedoch am darauf folgenden Tag, anzuzeigen. Ziel dieser Regelung ist, unverzüglich Ersatz in Form von Leistung zu erbringen und zur Vermeidung finanzieller Schäden für Auftraggeber und Dienstleister.
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Ggf. werden die Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Bedingungen zustande.
Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden zu den im individuellen Vertrag aufgeführten Preisen nach Beendigung in der Regel monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungslegung vereinbart ist.
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit-und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zum in der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 7% p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
Dies erfolgt unabhängig von den Regelungen zur außerordentlichen Kündigung.
Es werden Mahngebühren pro Mahnung von 15,00 € fällig.
Der Dienstleister ist berechtigt Preisanpassungen aufgrund von Tariflohnerhöhungen, Erhöhung von Preisen durch seine Lieferanten und allgemeine Preissteigerungen vorzunehmen. Er hat hiervon seinen Vertragspartner in angemessenem Zeitrahmen, in der Regel zwei Monate, vorab in Kenntnis zu setzen.
Haftung
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister im selben Umfang.
Die Reglung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.